Frage
Was ist das Urteil über die Zahlung von Zakat al-Fitr für das ungeborene Kind?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Almosen für das Fastenbrechen (Zakat al-Fitr) müssen nicht für das ungeborene Kind gegeben werden, wenn es nach dem Morgengrauen des Feiertags geboren wird. Anders ist es, wenn es davor geboren wird; dann muss sie für das Kind gegeben werden. Und Gott weiß es am besten.