Wie man die Hände im Behälter wäscht

Frage
Wie wäscht man die Hände, wenn das Wasser im Behälter ist?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn der Behälter klein ist, sodass man ihn heben kann, hebt man ihn mit der linken Hand, gießt ihn in die rechte Hand und wäscht sie dreimal, dann gießt man mit der rechten Hand in die linke Hand. Wenn er groß ist, sodass man ihn nicht heben kann, und man hat einen kleinen Behälter dabei, hebt man das Wasser und wäscht sie dreimal: das heißt, man hebt es mit der linken Hand, um die rechte zu waschen, dann mit der rechten Hand, um die linke zu waschen. Wenn man keinen Behälter hat, um das Wasser zu schöpfen, führt man die Finger der linken Hand zusammen in den Behälter, ohne die Handfläche hinein zu stecken; denn wenn man die Handfläche hineinsteckt, wird das Wasser unrein – das heißt, das Wasser, das die Handfläche berührt, wird unrein, wenn es sich trennt, nicht das gesamte Wasser des Behälters – und man gießt das Wasser auf die rechte Hand, und reibt die Finger aneinander, das macht man dreimal, dann führt man die rechte Hand in den Behälter, so weit es geht. Was von Abu Huraira  überliefert wurde, sagte : "Wenn einer von euch aus seinem Schlaf erwacht, soll er seine Hand nicht in den Behälter tauchen, bis er sie dreimal gewaschen hat, denn er weiß nicht, wo seine Hand über Nacht war", in Sahih Muslim 1: 233, und Sahih Ibn Khuzaymah 1: 74, und Sahih Ibn Hibban 3: 345. Dies wird so verstanden, dass es sich auf den kleinen oder großen Behälter bezieht, wenn er einen kleinen Behälter dabei hat, denn es ist in diesem Fall unerwünscht, zu tauchen. Wenn der Behälter jedoch groß ist und kein kleiner Behälter dabei ist, führt er die Finger der linken Hand zusammen in den Behälter, denn er  verbot das Tauchen, und das Verbot, das nicht ausdrücklich bestätigt wird, deutet auf ein Verbot hin, wie viel mehr, da es mit dem Buchstaben 'n' bekräftigt wurde, sollte das Waschen der Hände verpflichtend sein, in Anbetracht des Anfangs des Hadiths; um das unerlaubte Tauchen zu vermeiden, jedoch haben wir uns von der Verpflichtung abgewandt, in Anbetracht des Endes. Denn er  deutete mit seiner Begründung auf die Vermutung der Unreinheit hin, und wer an der Unreinheit zweifelt, dem wird empfohlen, sie zu waschen, es ist jedoch nicht verpflichtend; denn Gewissheit wird nicht durch Zweifel aufgehoben. Wenn also die Verpflichtung aufgrund eines Hindernisses entfällt, bleibt das, was darunter liegt, die Sunna. Und das alles gilt, wenn man nicht weiß, ob seine Hand unrein ist; wenn man jedoch weiß, ist es eine Pflicht, die Unreinheit so zu beseitigen, dass der Behälter oder etwas anderes nicht unrein wird. Siehe: Al-Jawhara Al-Nayyira, 1/5, Al-Bahr Al-Ra'iq, 1/17, Umdat Al-Ra'aya 1: 62, und Sharh Al-Waqaya S.80, und Allah weiß es besser.
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