Frage
Was einige Goldschmiede tun, ist den Verkauf von Gold auf Kredit an Brautpaare beispielsweise, oder in einem anderen Fall die Reservierung des ausgewählten Goldes beim Goldschmied, bis der Käufer den Preis des Goldes bezahlt hat. Ist das erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf von Gold gegen Geld ist ein Austausch, und es ist erforderlich, dass die Übergabe im selben Moment erfolgt, sonst wäre der Vertrag zinsbelastet. In den beiden genannten Fällen liegt Zinswucher vor, da die Bedingung der Übergabe nicht erfüllt ist. Gott weiß es am besten.