Frage
Meine Schwester hat Migräne und die Schmerzen werden schlimmer, wenn sie hungrig ist. Darf sie im Ramadan fastenbrechen und eine Entschädigung für ihr Fasten zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fastenbrechen und die Zahlung der Entschädigung sind mit einer dauerhaften Unfähigkeit verbunden, sodass man nicht in der Lage ist zu fasten. Solange dies nicht der Fall ist, wird keine Entschädigung gezahlt, und es ist notwendig, einen Arzt zu konsultieren, um sicherzustellen, dass das Fasten schädlich ist und eine dauerhafte Unfähigkeit vorliegt. Gott weiß es besser.