Frage
Wird vorausgesetzt, dass der Muezzin sehend ist?
Antwort
Es wird nicht vorausgesetzt, aber es ist empfohlen, dass er die Gebetszeiten kennt, und der Sehende ist besser als der Blinde; denn der Blinde hat kein Wissen über den Eintritt der Zeit, und die Bekanntgabe des Eintritts der Zeit von jemandem, der kein Wissen über den Eintritt hat, ist schwierig. Aber dennoch, wenn er den Gebetsruf ausruft, ist es erlaubt, da die Bekanntgabe durch seine Stimme erfolgt und die Möglichkeit besteht, die Zeiten durch andere im Allgemeinen zu bestimmen. Ibn Umm Maktum war der Muezzin des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden seien auf ihm, und er war blind. Siehe: Fath Bab al-Inaya S.1: 208.