Frage
Mein Mann hat geschworen, dass ich geschieden bin, wenn ich eine meiner Nachbarinnen besuche, obwohl es bereits einen früheren Scheidungsfluch gibt. Ist es erlaubt, von dem Schwur zurückzutreten, indem ich eine Entschädigung zahle?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Man kann nicht von einem Eides des Scheidungsurteils zurücktreten; denn die Bedingung der Scheidung hängt von einer Handlung ab, die die Scheidung zur Folge hat, wenn diese Handlung eintritt. Die Person sollte sich direkt mit einem Mufti in Verbindung setzen, um die wahre Situation zu verstehen und die passende Antwort zu erhalten. Gott weiß es besser.