Frage
Was ist das Urteil über das freiwillige Gebet nach dem Nachmittagsgebet?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet für die freiwilligen Gebete wird missbilligt, und das sind die, die nach dem Nachmittagsgebet fällig sind, aufgrund des verbotenen Hinweises dazu. Im Gegensatz dazu ist das, was von sich aus fällig ist, wie das Nachholen, nicht missbilligt. Und Gott weiß es besser.