Frage
Mein Mann hat einen Scheidungsfluch geschworen, dass ich das Haus nur mit seiner Erlaubnis verlassen darf, und wir waren zu diesem Zeitpunkt in Streit. Jetzt haben wir uns versöhnt und ich habe ihn gebeten, mir zu erlauben, das Haus zu verlassen. Er hat mir erlaubt, wo immer ich will zu gehen. Ist der Scheidungsfluch nun gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung, die an eine Bedingung geknüpft ist, tritt in Kraft, wenn die Bedingung erfüllt ist. Wenn du ohne seine Erlaubnis gegangen bist, tritt die Scheidung in Kraft, und wenn du nicht gegangen bist, tritt sie nicht in Kraft. Nachdem er dir die Erlaubnis zum Verlassen gegeben hat, tritt die Scheidung durch dein Verlassen nicht in Kraft. Und Gott weiß es besser.