Frage
Eine achtzigjährige Frau hat sich den Arm gebrochen und musste eine Schiene anlegen, ist jedoch mit dem Wischen über die Schiene nicht einverstanden und möchte alle Gebete nachholen, obwohl sie an vorübergehendem Alzheimer leidet. Wie ist ihr Fall zu beurteilen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihr erlaubt, über den angelegten Verband zu wischen, und das Waschen oder Wischen des Freiliegenden je nach ihrer Fähigkeit, und sie muss die Gebete wegen des Verbands nicht wiederholen; denn sie sind gültig, und diese Zweifel schaden demjenigen, der sie hat, und es ist besser, sie zu ignorieren. Gott weiß es besser.