Frage
In der Fatwa Nummer (609) wird gesagt, dass die Witwe ihren verstorbenen Ehemann annehmen kann, da sie in der Wartezeit ist, während in der Fatwa (610) gesagt wird, dass die Ehe mit dem Tod endet. Warum wurde in der ersten Fatwa die Witwe als in der Wartezeit betrachtet und in der zweiten nicht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Im Fall der Frau bleiben die Spuren der Ehe bestehen, weil sie sich in der Trauerzeit befindet. Daher ist es ihr erlaubt, ihn zu küssen. Im Fall des Mannes bleiben keine Spuren der Ehe bestehen; denn er befindet sich nicht in der Trauerzeit. Und Gott weiß es besser.