Das Urteil über den Ersatz von Wudu durch Tayammum bei Zeitmangel

Frage
Bei der Unzulässigkeit des Gebets zur festgelegten Zeit bei den Schafiiten vollzieht der Pflichtige Tayammum aufgrund des Zeitmangels, der nicht für Wudu oder Ghusl ausreicht, und betet dann. Wenn die Zeit sich jedoch erweitert, betet er es erneut. Gilt dieses Urteil auch bei den geehrten Hanafiten? Und wie ist es zu handhaben? Wie soll sich der Pflichtige verhalten, wenn die Zeit knapp wird?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Bei einem der Imame der Hanafiten, nämlich Imam Zufar, ist es erlaubt, bei Zeitmangel und Gebet die Tayammum durchzuführen, aber es wird nicht dazu geraten. Der Verpflichtete muss sich dann die Wudu machen und beten, auch wenn es nach der Zeit ist. Allah weiß es am besten.
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