Das Urteil über das Blut, das nach einer Fehlgeburt fließt

Frage
Nach der Fehlgeburt, soll die Frau beten, wenn das Blut aufgehört hat und sie sich gereinigt hat, oder soll sie 40 Tage wie nach der Geburt warten? Ist Geschlechtsverkehr erlaubt, nachdem das Blut aufgehört hat und sie sich gereinigt hat, oder muss sie bis zum Ende der vierzig Tage warten? Ich habe vor 13 Tagen eine Fehlgeburt gehabt und weiß nicht, was ich tun soll.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Abtreibung weniger als vier Monate dauert und das Blut drei Tage oder länger anhält, gelten die Regeln der Menstruation. Du musst das Gebet und das Fasten unterlassen, und dein Ehemann darf dich nicht berühren, bis du rein bist oder zehn Tage vergangen sind. Was du nach zehn Tagen siehst, gilt als Regeln der Istihada. Wenn die Abtreibung jedoch länger als vier Monate dauert, gilt es als Wochenbettblutung, und du bist rein, wenn das Blut während des Gebets aufhört oder du die weiße Flüssigkeit siehst. Du musst dich dafür waschen, und danach gelten für dich die Regeln der Reinen. Wenn das Blut jedoch vor Ablauf von vierzig Tagen zurückkehrt, ist es Wochenbettblutung. Und Gott weiß es besser.
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