Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet ist mit Schuhen gültig, wenn sie rein sind, aber dadurch kann man einige Sunnah-Handlungen im Gebet nicht ausführen, wie das Sitzen im Fersensitz und das Ausrichten der Finger zur Qibla im Niederwerfung und im Sitzen; deshalb ist es unangemessen, die Sunnah zu unterlassen, und sein Handeln ist als unerwünscht anzusehen, weil er die Gebote vernachlässigt; deshalb sollte er darin nur aus Notwendigkeit beten, und Gott weiß es am besten.