Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Gebet ist für den Wahnsinnigen nicht verpflichtend; denn der Verstand ist eine Voraussetzung für die Verpflichtung, und er gehört nicht zu den Ansprechbaren und den Verpflichteten. Ali t. sagte r.: „Der Stift wurde für drei Personen aufgehoben: für den Jungen, bis er das Erwachsenenalter erreicht, für den Schlafenden, bis er aufwacht, und für den Geisteskranken, bis er geheilt ist.“ In den Sunan von Abu Dawood 4: 140, in den Sunan von an-Nasa'i al-Kubra 4: 324, im Musnad von al-Tayalisi 1: 15, und im Musnad von Abu Ya'la 1: 440. Siehe: Maraqi al-Falah S. 173, und Allah weiß es besser.