Das Abwischen des Rachens ist eine Neuerung

Frage
Was ist das Urteil über das Abwischen des Rachens bei der Wudu?
Antwort
Die Antwort:
Das Abwischen des Kehlenbereichs beim Wudu ist eine Neuerung (Bid'a); denn so etwas wurde nicht vom Propheten  überliefert. Was den Nacken betrifft, so ist das Abwischen empfehlenswert; denn von Talha ibn Masrif über seinen Vater von seinem Großvater : „Ich sah den Gesandten Allahs , wie er seinen Kopf einmal abwischte, bis er den Nacken erreichte – das ist der Bereich am Hinterkopf –“, und in einer Überlieferung: „der Anfang des Nackens“, in Musnad Ahmad 3: 481, Sunan Abi Dawood 1: 32, Sharh Ma'ani al-Athar 1: 30, Al-Mu'jam al-Kabir 19: 18, und Al-Sunan al-Kabir von Al-Bayhaqi 1: 60. Und wegen seines  Wortes: „Das Abwischen des Nackens ist eine Sicherheit vor der Fesselung am Tag der Auferstehung“, sagte Al-Iraqi in der Überlieferung der Hadithe von Al-Ihya 1: 159: Seine Überlieferung ist schwach. Und Al-Qari sagte in Al-Asrar al-Marfou'a über die gefälschten Nachrichten S. 434: Seine Überlieferung ist schwach, und die schwachen Überlieferungen werden in Bezug auf die Verdienste der Taten akzeptiert, und deshalb sagten unsere Gelehrten, dass es empfehlenswert oder eine Sunnah ist. Siehe: Majma' al-Anhar 1: 16, Al-Durr al-Muntaka 1: 16, Al-Wiqaya S. 85, Al-Naqaya 57, Al-Multaqa 1: 16, und Allah weiß es besser.
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