Frage
Ein Mann und seine Frau haben vor (15) Jahren einen unbekannten Jungen adoptiert und ihn auf ihren Namen registriert. Als er (15) Jahre alt wurde, informierten sie ihre Verwandten, dass er für die Frau nicht mahram ist, und der Junge weiß nicht, dass sie nicht seine leiblichen Eltern sind. Das Paar ist psychisch erschöpft von den Gesprächen. Was sollen sie tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nach dem islamischen Recht nicht erlaubt, das Kind mit ihrem Namen zu benennen, sodass seine Abstammung von ihnen bestätigt wird, und das Kind muss wissen, dass sie nicht seine echten Eltern sind; denn die Adoption durch Abstammung ist im Islam verboten. Die Mutter ist für ihn eine fremde Frau, es sei denn, sie hat ihn vor seinem zweiten Lebensjahr gestillt oder von ihren Schwestern, um die Unverletzlichkeit des Stillens zu bestätigen. Folglich muss sie sich immer vor ihm verhüllen, und sie müssen weiterhin für seine Pflege und Betreuung sorgen und sich um ihn kümmern, wie Erziehung und anderes, und sie haben bei Gott, dem Erhabenen, dafür großen Lohn, und Gott weiß es am besten.