Frage
„Ist Zakat auf ein Haus fällig, das ich durch ein Testament erworben habe, obwohl ich es für den Handel beabsichtigt habe?“
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist Zakat darauf fällig; denn das Testament wird als ein freiwilliger Grund für das Eigentum betrachtet, und es war mit der Absicht des Handels zum Zeitpunkt des Eintritts des Eigentumsgrundes verbunden, was die Zakat erforderlich macht. Im Gegensatz zu dem, der die Absicht des Handels nach dem Eintritt des freiwilligen Eigentumsgrundes hat, für den ist Zakat nicht fällig, solange er es nicht verkauft; denn die Absicht wird nur berücksichtigt, wenn sie zum Zeitpunkt des Eintritts des Eigentumsgrundes vorhanden ist. Und Gott weiß es am besten.