Frage
„Was ist das Urteil über das Berühren des Korans durch die menstruierende Frau über einen langen Zeitraum?“
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die menstruierende Frau gilt als jemand mit einer Entschuldigung, und jemand mit einer Entschuldigung muss sich für jede Gebetszeit abluten, und ihre Ablution wird ungültig, wenn die Zeit abläuft. Wenn die menstruierende Frau sich zur Zeit des Gebets ablässt, ist es ihr erlaubt, den Koran zu berühren, andernfalls ist es verboten, und Allah weiß es am besten.