Frage
Meine Tante hat befohlen, einen Teil ihres Landes als Kindergarten für Kinder zu nutzen, und es handelt sich um ein Grundstück, das weit von der Straße entfernt ist und einen langen Weg von dem geerbten Land benötigt. Ist es erlaubt, einen anderen Standort auszuwählen, auch wenn er größer ist als das von ihr gewählte Grundstück, mit Zustimmung der Erben, um den Zugang zum Kindergarten zu erleichtern und es den Erben einfacher zu machen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach ihrem Tod gehört ihr Vermögen den Erben, und sie können damit tun, was sie für angemessen halten, darunter auch, dass sie ein anderes Grundstück für den Garten spenden. Gott weiß es besser.