Frage
Eine Frau hat einen Geldbetrag, und ihr Ehemann hat einen Scheidungsfluch geschworen, dass dieser Betrag nicht ins Haus kommt. Ist es erlaubt, diesen Betrag in Form von Dingen für sie und ihr Kind einzuführen? Fällt die Scheidung, wenn er in Form von Dingen eingeführt wird?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie sollte sich über die Absicht des Ehemanns beim Schwören im Klaren sein. Wenn er die Absicht hat, das Geld zu verwenden, ist es erlaubt, das, was Sie bevorzugt haben, einzufügen, andernfalls nicht. Gott weiß es besser.