Frage
Ist es erlaubt, die Absicht im freiwilligen Gebet zu ändern, zum Beispiel: von zwei Rak'ahs auf vier Rak'ahs im Dhuha-Gebet oder von vier Rak'ahs in der Sunnah des Mittagsgebets auf zwei oder von drei Rak'ahs im Witr auf eine oder mehr? Ist das auch im Pflichtgebet erlaubt, zum Beispiel: die Absicht des Mittagsgebets nach dem Takbir al-Ihram oder nach der ersten oder zweiten Rak'ah in die Sunnah des vorhergehenden Mittagsgebets zu ändern?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, die Absicht in der freiwilligen Gebet (Nafila) zu ändern, indem man die Anzahl der Einheiten von zwei auf vier erhöht oder umgekehrt, im Gegensatz zum Witr, das nur aus drei Rak'ahs bestehen kann, und es ist nicht zulässig, eine andere Absicht dafür zu haben. Ebenso ist es bei den Pflichtgebeten; sie sind vom Gesetzgeber festgelegt, daher kann man sie nicht durch Erhöhung oder Verringerung ändern. Es ist jedoch erlaubt, die Absicht innerhalb des Gebets von einem Gebet zu einem anderen zu ändern. Und Allah weiß es am besten.