Frage
"Meine Mutter ist verstorben und hat mir einen Betrag von 500 Dinar hinterlassen, aber sie hat mit keiner meiner Schwestern jemals darüber gesprochen, als ob sie angedeutet hätte, dass es als Almosen bei ihrem Tod oder zur Vorbereitung des Leichentuchs und der Trauerfeier gedacht ist. Was soll ich tun?"
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach der Zahlung der Kosten für das Leichentuch und die Beerdigung gehört zwei Drittel des verbleibenden Betrags den Erben, und ein Drittel kann für Almosen verwendet werden, es sei denn, die Erben stimmen zu, es im Namen ihrer Mutter zu spenden; denn die Erben haben das Recht auf zwei Drittel des Vermögens, es gehört ihnen, und Gott weiß es besser.