Frage
"Verlobte führen einige Handlungen aus, wie sie von Verheirateten durchgeführt werden, jedoch ohne Geschlechtsverkehr und ohne das Wissen der Eltern. Wie ist das Urteil des Rechts in dieser Angelegenheit, und wird dies als Untreue der Frau gegenüber ihren Eltern angesehen, während sie dies aufgrund der Verbreitung von Versuchungen tun und nicht in der Lage sind zu heiraten aufgrund der Umstände?"
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Grundsatz nach der Eheschließung ist, dass Sie Eheleute geworden sind, und es ist Ihnen erlaubt, was Eheleuten erlaubt ist. Diese Handlungen, auch wenn sie nicht zum Geschlechtsverkehr führen, können dennoch dazu führen. Daher sollte man die Sitte beachten, dass die Menschen nicht wissen, dass es einen Geschlechtsverkehr zwischen den Eheleuten gegeben hat. Wenn in der Zukunft etwas passiert, das den Ruf des Mädchens beeinträchtigen könnte, und die Leute erfahren, dass sie nicht geschlechtlich berührt wurde, könnte sich das Gegenteil herausstellen. Es sollte nicht verzögert werden, den Geschlechtsverkehr und die Hochzeit wegen leerer Äußerlichkeiten, die nichts mit der Religion zu tun haben, und man sollte die Hochzeit beschleunigen. Gott weiß es besser.