"Das Erbrecht der Geschwister bei Vorhandensein eines erbberechtigten Nachkommens aus weiblichem Geschlecht"
"Ein Mann ist gestorben und hat eine Frau und drei Töchter sowie leibliche Brüder und Schwestern und Halbbrüder und -schwestern hinterlassen. Wie viel erhält jeder von ihnen?"
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Frau erhält ein Achtel, die Töchter zwei Drittel, und der Rest geht an die leiblichen Brüder und Schwestern, wobei der Anteil des Mannes dem Anteil der Frauen entspricht, und Gott weiß es besser.