Zwang des I'tikaf zur Ausreise

Frage
Gilt der Zwang, die Moschee zu verlassen, als Entschuldigung für den I'tikaf?
Antwort

Ich sage, und Gott gewährt Erfolg: Wenn ein Unrechtmäßiger den I'tikaf-Zuhörer gewaltsam aus der Moschee herausführt und er geht, wird sein I'tikaf nicht ungültig, und er kann in eine andere Moschee wechseln. Siehe: Al-Mabsut 3: 122, Al-Tahbiyyin 1: 351, und Gott weiß es besser.

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