Frage
Wenn ein Gläubiger und ein Schuldner uneinig sind und es keine Beweise für beide gibt, wie urteilen wir dann zwischen ihnen?
Antwort
Ich sage, und Gott gewähre Erfolg: Wenn es keinen Beweis vom Kläger gibt, gehen wir zu der Aussage des Beklagten über, mit einem Schwur; denn der Beweis liegt beim Kläger und der Schwur beim, der leugnet, und Gott weiß es besser.