Unterschied zwischen Gläubiger und Schuldner und keine Beweise für beide

Frage
Wenn ein Gläubiger und ein Schuldner uneinig sind und es keine Beweise für beide gibt, wie urteilen wir dann zwischen ihnen?
Antwort

Ich sage, und Gott gewähre Erfolg: Wenn es keinen Beweis vom Kläger gibt, gehen wir zu der Aussage des Beklagten über, mit einem Schwur; denn der Beweis liegt beim Kläger und der Schwur beim, der leugnet, und Gott weiß es besser. 

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