Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Sein I'tikaf wird nicht ungültig; denn er hat keinen Einfluss darauf, es war weder Geschlechtsverkehr noch in der Bedeutung von Geschlechtsverkehr. Wenn es ihm möglich ist, sich im Moschee zu waschen, ohne die Moschee zu verunreinigen, ist das in Ordnung. Andernfalls verlässt er die Moschee, wäscht sich und kehrt zurück zur Moschee, um sein I'tikaf fortzusetzen. Siehe: Badā'i' al-Ṣanā'iʿ 2: 108, und Allah weiß es besser.