Frage
Ist es erlaubt, die Armen zu ernähren, anstatt ihnen Geld für das Almosen des Fastenbrechens zu geben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt; denn das Wesentliche beim Almosen des Fastenbrechens ist die Übertragung des Eigentums an den Armen; gemäß seinem r: «Zahlt für jeden Freien und Sklaven» in den Sunan al-Daraqutni 2: 150, und die Leistung ist die Eigentumsübertragung, die nicht durch Essen der Erlaubnis oder durch etwas, das kein Eigentum ist, erfüllt werden kann. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 74-75, und Gott weiß es besser.